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Neuer Monat – neues Glück, möchte man fast denken bei der nächsten Streikankündigung der GDL für diesen Mittwoch 2 Uhr. Glück hoffentlich diesmal den letzten freien Mietwagen oder Sitzplatz im Fernbus zu ergattern. Oder einfach nur das Glück ab Mittwoch nicht mehr Bahn fahren zu müssen – wie lange der Streik nämlich geht, darüber schweigt sich die GDL bisher noch aus. Aber nicht nur die GDL hat in den vergangenen Wochen und Monaten eine neue Streiklust entdeckt, die den deutschen Arbeitnehmern in jüngeren Jahren eher fremd schien. Auch die Postboten, Amazonmitarbeiter, Erzieher und Piloten haben den Arbeitskampf als neue ultimo ratio ausgerufen – Letztere nur gebremst durch das verheerende Unglück in den französischen Alpen.

An der obigen Auflistung zeigt sich aber auch der tieferliegende Kern der Problematik. Die Gruppen und Streikgründe sind mitunter nur sehr schwer zu vergleichen. Am Ende aber geht es fast allen um das Gleiche: Das Streben nach relativer Besserstellung oder zumindest keine relative Schlechterstellung. Relativ ist hierbei das entscheidende Wort. Natürlich, so möchte man meinen, genießt ein Pilot absolut gesehen mehr Privilegien als ein Postbote – warum also streiken?! Relativ gesehen, nämlich auf seine Gruppe bezogen, fürchten die Piloten aber vielleicht eine mögliche Schlechterstellung und ziehen daraus ihre ganz eigene Streiklegitimation. Dass diese am Ende nur von einem kleinen Teil der Bevölkerung mitgetragen wird – nebensächlich.

Ähnlich verhält es sich auch mit der GDL: Für die Legitimation des Streiks werden ganz eigene Gründe herangezogen. Ob diese nun von einem Großteil der Bevölkerung mitgetragen werden oder nicht, spielt bei den Streikenden keine Rolle. Sollte es aber! Denn wenn die GDL weiterhin so mit dem Vertrauen der Bahnkunden spielt, streiken in einigen Jahren vielleicht nicht mehr die Lokführer für mehr Gehalt, sondern die Fernbusfahrer für zusätzliches Personal um den gestiegenen Bedarf zu decken.

Ohne hierbei falsch verstanden zu werden: Das Streikrecht ist unverrückbar! Das Streikrecht ist eines unserer im Grundgesetz verbrieften Grundrechte – und das ist auch gut so. Artikel 9 GG sagt dazu:

(3) Das Recht, zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen Vereinigungen zu bilden, ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Abreden, die dieses Recht einschränken oder zu behindern suchen, sind nichtig, hierauf gerichtete Maßnahmen sind rechtswidrig. Maßnahmen nach den Artikeln 12a, 35 Abs. 2 und 3, Artikel 87a Abs. 4 und Artikel 91 dürfen sich nicht gegen Arbeitskämpfe richten, die zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirtschaftsbedingungen von Vereinigungen im Sinne des Satzes 1 geführt werden.

Allerdings schreibt das Grundgesetz nichts von Verhältnismäßigkeit. Doch dieses meist ganz individuell zu bestimmende Maß ist am Ende zentral: Wo dient ein Streik noch der legitimen Durchsetzung eigener Interessen? Wo ist er nur noch Profilierungsmaßnahme einzelner Kräfte? Wo setzt sich eine Gewerkschaft wirklich für das Wohlergehen seiner Mitglieder ein? Wo geht es nur darum dem Unternehmen Schaden zuzufügen? Diese Fragen zu beantworten. ist sicherlich pauschal nicht möglich. Im Endeffekt muss jeder für sich selbst entscheiden, ob er einen Streik mittragen kann oder will. In diesem Sinne: Auf weitere Tage leere Gleise und verwaiste Bahnhöfe.

Was denkt Ihr?! Ist der Streik der GDL nach 8 Streikrunden noch gerechtfertigt? Oder muss die Politik hier handeln und dem Treiben sog. Kleingewerkschaften das Handwerk legen? (einfach in den Kommentaren mitdiskutieren)

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